Einer der wohl bekanntesten Assistenzhunde ist der speziell ausgebildete Blindenführhund. Die erste eigentliche Blindenführhundeschule wurde durch den Deutschen Verein für Sanitätshunde in Oldenburg gegründet, wo im Jahr 1916 einem Kriegsblinden der erste ausgebildete Führhund übergeben wurde. 1923 wurde in Potsdam eine ähnliche Einrichtung geschaffen, von der aus der Blindenführhund seinen Siegeszug in die ganze Welt antrat. Heute begleiten rund 3000 Blindenführhunde ihre blinden Menschen in Deutschland durch den Alltag. Ein gut ausgebildeter Blindenführhund ermöglicht dem Halter ein hohes Maß an Unabhängigkeit und Sicherheit in seinem Leben und stellt somit einen entscheidenden Faktor für die gesellschaftliche Teilhabe von blinden Menschen dar. Blindenführhunde gelten nach § 33 SGB V rechtlich als Hilfsmittel. Der Blindenführhund im Dienst, ist in Deutschland an seinem weißen Führgeschirr erkennbar- dies ist ein Verkehrsschutzzeichen nach § 2 Absatz 2 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung), das alle Verkehrsteilnehmer zu besonderer Rücksicht verpflichtet.
Die Ausbildung zum Blindenführhund findet in der Regel in Fremdausbildung statt - das heißt, wir suchen den passenden Hundewelpen bzw. erwachsenen Hund anhand komplexer Testverfahren (gerne mit Ihnen
zusammen) aus. Nach erfolgreicher Auswahl wird der Hund vollumfänglich in unsere Familie oder bei einer unseren Patenfamilien integriert und sorgfältig an seine Umwelt gewöhnt. Weiter erlernt er
während der Zeit bei uns oder seinem Paten alle nötigen Grundsignale für seinen zukünftigen Job als Führhund. Nach dem Bestehen der zweiten Wesensüberprüfung und der Gesundheitsüberprüfung, beginnen
wir zwischen dem 13-18 Lebensmonat mit der in der Regel neunmonatigen Ausbildung zum Blindenführhund. In der letzten Phase der Ausbildung erfolgt weitere Gesundheitüberprüfung und eine dreiwöchige,
engmaschig betreute Zusammenführung und Einarbeitung des Hundes mit Ihnen als zukünftiger Blindenführhundhalter und einer anschließenden Gespannprüfung durch die Kostenträger.
Die Ausbildung unserer Hunde entspricht den „Qualitätskriterien für Blindenführhunde“, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 117/1993 am 29.6.1993, in Verbindung mit den „Richtlinien für die Auswahl und Ausbildung von Führhunden …“ des DBV (heute DBSV) vom Dezember 1989.